Bayern lockert Corona-Einschränkungen: 3G statt 2G+
Das Bayerische Kabinett hat, nachdem letzte Woche bereits die Zuschauerkapazitäten ausgeweitet und Stehplätze in den Sportstätten wieder zugelassen wurden, weitere Lockerungen für den Sport beschlossen: So gilt für die aktive sportliche Betätigung (inkl. praktischer Sportausbildung) künftig 3G statt wie bisher 2G+. Das bedeutet, dass zum eigenen Sporttreiben auch der Nachweis eines negativen Tests ausreicht, eine entscheidende Lockerung.
„Mit diesen Lockerungen besteht noch mehr Lust auf Sport im Verein! Erleichterungen für unsere Sportlerinnen und Sportler bei den Pandemieregelungen zu erreichen, war und bleibt unser Ziel“, sagt der Präsident des BLSV, Jörg Ammon. „Auch deswegen befinden wir uns im intensiven und dauerhaften Dialog mit der Politik. Unser Einsatz und die vielen Gespräche führten und führen zu Lockerungsschritten, die die Sportausübung unserer Sportlerinnen und Sportler erleichtern, Vereinssport und Vereine wieder beleben, und Sportveranstaltungen auch für Zuschauerinnen und Zuschauer wieder attraktiver machen. Wir freuen uns jetzt, dass die Staatsregierung die auch von uns geforderte kontrollierte und schrittweise Öffnung beim Sport fortsetzt.“
„Vor dem einsetzenden Frühling sind diese weiteren Lockerungsschritte genau das richtige Signal an unsere Sportlerinnen und Sportler“, sagt die Vorsitzende der Geschäftsführung des BLSV, Prof. Dr. Susanne Burger. „Ein Signal, das dazu führen wird, dass die Sportlerinnen und Sportler wieder mehr aktiv in ihren Vereinen Sport treiben werden. Denn eines zeigt die Pandemie ganz deutlich: Im Verein ist Sport am schönsten und gemeinsam macht der Sport am meisten Spaß.“
Auch den Zugang für Zuschauerinnen und Zuschauer bei Sportveranstaltungen hat die Staatsregierung erleichtert – statt 2G+ gilt nun 2G (geimpft und/oder genesen, die zusätzliche Testvoraussetzung entfällt somit). Die maximale Zuschauerzahl wurde von 15.000 auf 25.000 angehoben, die bisherigen Kapazitätsgrenzen gelten weiter (50 Prozent im Sport). Neu ist auch, dass minderjährige Schülerinnen und Schüler, die in der Schule regelmäßig negativ getestet werden, künftig generell zu allen Bereichen von 2G auch ohne Impfung Zugang haben. Die neuen Regelungen gelten ab 17. Februar.
15. Februar 2022